VeröffentlichtSonstiges
Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 20 Tagen
Das Programm zielt darauf ab, den Schutz von Minderjährigen in erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Jugendhilfe zu gewährleisten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Minderjährige in erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Minderjährige, die aus unterschiedlichen Gründen zeitweilig oder längerfristig außerhalb ihrer Familie betreut werden und in erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bedürfen des besonderen Schutzes. Für diesen Schutz ist – neben den fallzuständigen und örtlichen Jugendämtern sowie den Einrichtungsträgern – die Einrichtungsaufsicht im Jugendministerium (MBJS) zuständig. Leitendes Motiv ist stets das Kindeswohl. Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) enthält zahlreiche Regelungen, die eine kindeswohlorientierte und geschützte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, von Internaten und Wohnheimen gewährleisten sollen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen
Wer kann Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen beantragen?
Minderjährige in erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Jugendhilfe
Wer ist Fördergeber von Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Brandenburg