VeröffentlichtSonstiges

Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 27 Tagen

Das Programm zielt auf den Schutz von Minderjährigen in erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Jugendhilfe ab.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Minderjährige in erlaubnispflichtigen Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Minderjährige, die aus unterschiedlichen Gründen zeitweilig oder längerfristig außerhalb ihrer Familie betreut werden und in erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bedürfen des besonderen Schutzes. Für diesen Schutz ist die Einrichtungsaufsicht im Jugendministerium (MBJS) zuständig. Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) enthält zahlreiche Regelungen, die eine kindeswohlorientierte und geschützte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gewährleisten sollen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen

Wer kann Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen beantragen?

Minderjährige in erlaubnispflichtigen Einrichtungen

Wer ist Fördergeber von Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg