Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 27 Tagen
Das Programm zielt auf den Schutz von Minderjährigen in erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Jugendhilfe ab.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Minderjährige in erlaubnispflichtigen Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen
Wer kann Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen beantragen?
Minderjährige in erlaubnispflichtigen Einrichtungen
Wer ist Fördergeber von Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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