VeröffentlichtZuschuss

Schulische Gesundheitsförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Die schulische Gesundheitsförderung zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortlichen Verhalten gegenüber Gesundheit, Natur und Umwelt zu befähigen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler.

Was wird gefördert?

Die Gesundheitsförderung ist schulgesetzlich herzuleiten aus dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gemäß § 1 Abs. 2 SchulG. Die inhaltlich-thematischen Schwerpunkte regelt die Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2012, die Themen wie Ernährungs- und Verbraucherbildung, Bewegungsförderung, Sexualerziehung, Hygieneerziehung, Mobbingprävention und viele weitere Aspekte umfasst. Das Ministerium für Bildung fördert die Partner auf Landesebene auf der Grundlage von Verträgen, um die Gesundheitsförderung in Schulen zu unterstützen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Schulische Gesundheitsförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Schulische Gesundheitsförderung

Wer kann Schulische Gesundheitsförderung beantragen?

Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler

Wer ist Fördergeber von Schulische Gesundheitsförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mb_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt