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Schulische Gesundheitsförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die schulische Gesundheitsförderung zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortlichen Verhalten gegenüber Gesundheit, Natur und Umwelt zu befähigen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler.
Was wird gefördert?
Die Gesundheitsförderung ist schulgesetzlich herzuleiten aus dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gemäß § 1 Abs. 2 SchulG. Die inhaltlich-thematischen Schwerpunkte regelt die Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2012, die Themen wie Ernährungs- und Verbraucherbildung, Bewegungsförderung, Sexualerziehung, Hygieneerziehung, Mobbingprävention und viele weitere Aspekte umfasst. Das Ministerium für Bildung fördert die Partner auf Landesebene auf der Grundlage von Verträgen, um die Gesundheitsförderung in Schulen zu unterstützen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schulische Gesundheitsförderung
Wer kann Schulische Gesundheitsförderung beantragen?
Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler
Wer ist Fördergeber von Schulische Gesundheitsförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mb_sachsen_anhalt.
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