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Schulinfrastrukturförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 57 Tagen

Die Schulinfrastrukturförderung zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen in die Schulinfrastruktur zu unterstützen und die Lebensverhältnisse in Sachsen-Anhalt zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulen in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Die Schulinfrastrukturförderung hat das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen Sachsen-Anhalts herzustellen. Dazu gehört die flächendeckende Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge durch nachhaltige Investitionen in die Schulinfrastruktur. Diese Investitionen prägen über viele Jahrzehnte das Lernen und Lehren an modernen Schulen. Die Förderung reagiert auf demografische und technologische Veränderungen sowie organisatorische Herausforderungen für Schulen. Es werden verschiedene Programme zur Förderung pandemieresilienter Bau- und Ausstattungsmaßnahmen, zur Verbesserung der IKT-Ausstattung und zur Sanierung von Schulen angeboten.

Frist und Status

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, da die Fristen bereits abgelaufen sind.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu Schulinfrastrukturförderung

Wer kann Schulinfrastrukturförderung beantragen?

Schulen in Sachsen-Anhalt

Bis wann kann man Schulinfrastrukturförderung beantragen?

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, da die Fristen bereits abgelaufen sind.

Wer ist Fördergeber von Schulinfrastrukturförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mb_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt