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Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 41 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Gas und Wärme.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: private und öffentliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ unterstützt Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Gas und Wärme. Im Kern geht es darum, Strom aus erneuerbaren Energien verstärkt für die Produktion von grünem Wasserstoff oder die Bereitstellung von Wärme zu nutzen. Das Förderprogramm zur Sektorenkopplung umfasst zwei Bausteine: Einer wird aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) finanziert, der andere aus dem „Fonds für einen gerechten Übergang“ (JTF).

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

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Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN

Wer kann Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN beantragen?

private und öffentliche Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Quelle: mwu_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt