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Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 41 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt investive Maßnahmen in stationäre, elektrochemische Energiespeicher zur Speicherung von erneuerbar erzeugtem Strom.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen in stationäre, elektrochemische Energiespeicher (Stromspeicher) mit einer Speicherkapazität von mehr als 30 Kilowattstunden für erneuerbar erzeugten Strom inklusive dem dafür erforderlichen Batteriemanagementsystem sowie dem Speicher-Wechselrichter. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen.

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Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER

Wer kann Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER beantragen?

private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen

Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: mwu_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt