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Sachsen-Anhalt KLIMA III – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels zu beschleunigen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Ziel der Förderung ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. Im Fokus liegt die Entwicklung von Konzepten und Planungen im Zusammenhang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements. Darüber hinaus werden Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert.

Frist und Status

Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

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Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt KLIMA III

Wer kann Sachsen-Anhalt KLIMA III beantragen?

Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen in Sachsen-Anhalt

Bis wann kann man Sachsen-Anhalt KLIMA III beantragen?

Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt KLIMA III?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Quelle: mwu_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt