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rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft durch Zuschüsse für Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und bei Ihren Maßnahmen zur Ausgestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt in der Sozialwirtschaft. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben. Gefördert werden Projekte, die Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialarbeit weiterentwickeln und mit flexiblen und zielgruppenspezifischen Angeboten zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten verbinden. Folgende Handlungsfelder können adressiert werden: Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation, Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung, Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, sowie die Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.200.000 €.

Frist und Status

Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_rueckenwind3". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die einem der 6 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören oder von diesen vertreten werden.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft

Wer kann rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft?

Förderbetrag: bis 1.200.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft beantragen?

Antragstellung nicht mehr möglich

Wer ist Fördergeber von rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft zur Gruppe „bmas_rueckenwind3". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.200.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit