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Antrag möglichZuschuss

Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende im Handwerk durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: sächsische Handwerkskammern und deren Auszubildende.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung. Sie erhalten die Förderung für Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) sowie für die Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt in der Grundstufe 2 Drittel der durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) an der Leibniz Universität Hannover ermittelten Durchschnittskostenpläne (HPI-Kostensätze) pro Lehrgang,in der Fachstufe 1 Drittel der HPI-Kostensätze. Die Höhe der Förderung für Ausbildungsberufe der Stufenausbildung Bau beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche, soweit keine HPI-Kostensätze vorliegen, in der Grundstufe EUR 100,00,in der Fachstufe EUR 50,00. Die Höhe der Förderung für eine auswärtige Unterbringung beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche für Bauberufe EUR 42,00 in der Grundstufe und EUR 21,00 in der Fachstufe,für andere Berufe EUR 120,00 in der Grundstufe und EUR 60,00 in der Fachstufe. Reichen Sie als Bildungsstätte bitte Ihren Antrag für eine überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme oder für den Zuschuss zur auswärtigen Unterbringung an die zuständige Handwerkskammer. Als Handwerkskammer sammeln Sie die Anträge und leiten diese an die Sächsische Aufbaubank – SAB – weiter.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66.67 %. Der Förderbetrag liegt bei 21 € – 120 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die sächsischen Handwerkskammern.

Sie können die Förderung an Dritte (zum Beispiel Organisationen des Handwerks oder Berufsbildungseinrichtungen) weiterleiten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Auszubildende der Grundstufe (1.

Ausbildungsjahr) oder Fachstufe (2.

bis 4.

Ausbildungsjahr) sein.Als zuständige Handwerkskammer müssen Sie den Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen.Der Ausbildungsbetrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein.Sie müssen die Lehrgänge in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung konzipieren.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen den Lehrgang zu mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage besuchen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme,Nachweis über die Eintragung des Ausbildungsvertrags

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk

Wer kann Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk beantragen?

sächsische Handwerkskammern und deren Auszubildende

Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk?

Förderbetrag: 21 € – 120 €. Förderquote: 66.67 %.

Wer ist Fördergeber von Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
21 € – 120 €
Förderquote
66.67 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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