Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende im Handwerk durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: sächsische Handwerkskammern und deren Auszubildende.
Die Förderquote beträgt 66.67 %. Der Förderbetrag liegt bei 21 € – 120 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die sächsischen Handwerkskammern.
Sie können die Förderung an Dritte (zum Beispiel Organisationen des Handwerks oder Berufsbildungseinrichtungen) weiterleiten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Auszubildende der Grundstufe (1.
Ausbildungsjahr) oder Fachstufe (2.
bis 4.
Ausbildungsjahr) sein.Als zuständige Handwerkskammer müssen Sie den Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen.Der Ausbildungsbetrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein.Sie müssen die Lehrgänge in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung konzipieren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen den Lehrgang zu mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage besuchen.
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Förderbetrag: 21 € – 120 €. Förderquote: 66.67 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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