Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert – oder sehen Sie passende aktuelle Programme unter Fördermittel Sachsen.
Reparaturbonus – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung der Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bürger:innen des Freistaates Sachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 115 € – 200 €.
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Die nächste Aktualisierung der Listen förderfähiger Geräte und teilnehmender Unternehmen im Online-Antrag erfolgt am 22.07.2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Reparatur muss durch ein am Programm teilnehmendes Unternehmen erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Rechnung der Reparatur,Nachweis über die Teilnahme des Unternehmens am Programm
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Reparaturbonus
Wer kann Reparaturbonus beantragen?
Bürger:innen des Freistaates Sachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Reparaturbonus?
Förderbetrag: 115 € – 200 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Reparaturbonus beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 22. Juli 2026. Die nächste Aktualisierung der Listen förderfähiger Geräte und teilnehmender Unternehmen im Online-Antrag erfolgt am 22.07.2026.
Wer ist Fördergeber von Reparaturbonus?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 115 € – 200 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 22. Juli 2026
- Förderregion
- Sachsen