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Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes Rheinland-Pfalz Investitionsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind (gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen), bekommen Sie die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition), den Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition), die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte sowie die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte ist. Förderfähig bei Beherbergungsbetrieben sind Investitionen, die das Beherbergungsangebot erweitern und insbesondere qualitativ verbessern. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der für ein Investitionsvorhaben maximal zulässigen öffentlichen Förderung (Beihilfehöchstsatz) ist abhängig vom jeweiligen Fördergebiet und von Ihrer Unternehmensgröße: C-Fördergebiet: In den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken: kleine Unternehmen: 30 Prozent, mittlere Unternehmen: 20 Prozent, Großunternehmen: 10 Prozent. In den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz wird der jeweilige Fördersatz um 5 Prozent erhöht. D-Fördergebiet: kleine Unternehmen: 20 Prozent, mittlere Unternehmen: 10 Prozent. Im D-Fördergebiet sind grundsätzlich nur kleine und mittlere Unternehmen förderfähig. Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen EUR 10 Millionen überschreitet, wird Ihnen normalerweise ein Fördersatz von maximal 5 Prozent für den EUR 10 Millionen übersteigenden Betrag gewährt. Ihr geplanter Investitionumfang muss eine Zuschusshöhe von mindestens EUR 20.000 erreichen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Investitionsbeginn an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Wer kann Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe

Wie hoch ist die Förderung bei Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?

Förderbetrag: ab 20.000 €.

Wer ist Fördergeber von Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz