Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionsvorhaben in strukturschwachen Fördergebieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Durchführung der Vorhaben in ausgewiesenen Fördergebieten und die Erfüllung des Koordinierungsrahmens.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Wer kann Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe
Wie hoch ist die Förderung bei Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?
Förderbetrag: ab 20.000 €.
Wer ist Fördergeber von Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz