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Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionsvorhaben in strukturschwachen Fördergebieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind (gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen), bekommen Sie die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, den Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte sowie die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte ist. Förderfähig bei Beherbergungsbetrieben sind Investitionen, die das Beherbergungsangebot erweitern und insbesondere qualitativ verbessern. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Durchführung der Vorhaben in ausgewiesenen Fördergebieten und die Erfüllung des Koordinierungsrahmens.

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Häufige Fragen zu Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Wer kann Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe

Wie hoch ist die Förderung bei Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?

Förderbetrag: ab 20.000 €.

Wer ist Fördergeber von Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz