Projektförderung: Neue Angebote Wohnen für 2 bis 8 Personen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Aktion Mensch e.V.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Die Aktion Mensch fördert barrierefreien Wohnraum für 2 bis 8 Personen, um selbstbestimmtes Wohnen und Inklusion zu ermöglichen. Förderfähig sind Personalkosten und Honorarkosten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch e.V..
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Projektförderung: Neue Angebote Wohnen für 2 bis 8 Personen
Wer kann Projektförderung: Neue Angebote Wohnen für 2 bis 8 Personen beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Projektförderung: Neue Angebote Wohnen für 2 bis 8 Personen?
Förderbetrag: bis 200.000 €.
Bis wann kann man Projektförderung: Neue Angebote Wohnen für 2 bis 8 Personen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Projektförderung: Neue Angebote Wohnen für 2 bis 8 Personen?
Fördergeber ist Aktion Mensch e.V.. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Soziales, Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit