Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Projekte zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktaturen in Deutschland. Antragsberechtigt sind juristische Personen, und die Fördermittel können bis zu 60.000 Euro betragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Projekte mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 60.000,00 Euro und mehr (es gilt die bei der Bundesstiftung beantragte Gesamtfördersumme für das Projekt auch bei mehrjähriger Laufzeit): 30. Juni d. J.
- Projekte mit einer beantragten Fördersumme bis zu 59.999,99 Euro (Antragssumme muss unterhalb von 60.000,00 Euro liegen): 31. August d. J.
Abgabefristen
Fällt das jeweilige Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des nächsten Werktages. Anträge können bis zum Ablauf der o.g. Fristen im Außenbriefkasten eingeworfen werden. Die persönliche Abgabe ist während der nachfolgend genannten Geschäftszeiten der Bundesstiftung Aufarbeitung möglich: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:30 Uhr Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
Die Anträge auf Projektförderung sind innerhalb der Antragsfrist vollständig, in einfacher Ausführung und im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht sowie ohne Mappen und Hüllen) sowohl postalisch (Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Kronenstraße 5, 10117 Berlin) als auch per E-Mail an foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de einzureichen. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine ausschließliche Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.
Weitere Informationen
- Link zur Förderung
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung
Wer kann Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Bis wann kann man Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026
Wer ist Fördergeber von Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung?
Fördergeber ist Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Bildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Sonstiges
- Antragsfrist
- 31. August 2026
- Förderregion
- Bundesweit