VeröffentlichtBildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Sonstiges

Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Projekte zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktaturen in Deutschland. Antragsberechtigt sind juristische Personen, und die Fördermittel können bis zu 60.000 Euro betragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken. Auf Antrag vergibt die Bundesstiftung Aufarbeitung Fördermittel entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags, um Beiträge zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der DDR zu leisten und zu unterstützen, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer wachzuhalten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu festigen.

Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

    Abgabefristen

  • Projekte mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 60.000,00 Euro und mehr (es gilt die bei der Bundesstiftung beantragte Gesamtfördersumme für das Projekt auch bei mehrjähriger Laufzeit): 30. Juni d. J.
  • Projekte mit einer beantragten Fördersumme bis zu 59.999,99 Euro (Antragssumme muss unterhalb von 60.000,00 Euro liegen): 31. August d. J.
  • Fällt das jeweilige Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des nächsten Werktages. Anträge können bis zum Ablauf der o.g. Fristen im Außenbriefkasten eingeworfen werden. Die persönliche Abgabe ist während der nachfolgend genannten Geschäftszeiten der Bundesstiftung Aufarbeitung möglich: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:30 Uhr Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr

    Die Anträge auf Projektförderung sind innerhalb der Antragsfrist vollständig, in einfacher Ausführung und im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht sowie ohne Mappen und Hüllen) sowohl postalisch (Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Kronenstraße 5, 10117 Berlin) als auch per E-Mail an foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de einzureichen. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine ausschließliche Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.

Weitere Informationen

  • Link zur Förderung

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

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Häufige Fragen zu Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung

Wer kann Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Bis wann kann man Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026

Wer ist Fördergeber von Projektförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung?

Fördergeber ist Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Sonstiges
Antragsfrist
31. August 2026
Förderregion
Bundesweit