Planungs- und Beratungsleistungen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Planungs- und Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_planung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind abhängig von den spezifischen Projekten und Vorhaben.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Planungs- und Beratungsleistungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Planungs- und Beratungsleistungen
Wer kann Planungs- und Beratungsleistungen beantragen?
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Wer ist Fördergeber von Planungs- und Beratungsleistungen?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Planungs- und Beratungsleistungen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Planungs- und Beratungsleistungen zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_planung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt