Fördergeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Förderung zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Erforderliche Qualifikationen und Kapazitäten zur erfolgreichen Bearbeitung des Projekts, erhebliches Bundesinteresse, Nachweis der Trassenkilometer in Deutschland, Projektbeginn nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids, gesicherte Gesamtfinanzierung, schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten.
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Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber ist Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Quelle: nrwbank.
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