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Antrag möglichZuschuss

Pionierzüge zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Förderung zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit der „Digitalen Automatischen Kupplung“ (DAK) im Betrieb des Schienengüterverkehrs (SGV). Die Förderung erfolgt in folgenden Förderlinien: Förderlinie 1 (FL1) – DAK-Pionierzüge, Förderlinie 2 (FL2) – Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI), Förderlinie 3 (FL3) – Studien. Mitfinanziert werden insbesondere Maßnahmen wie Aus- und Umrüstung einzelner Pionierzüge mit dem DAK-Basispaket, Erprobung der Funktionstüchtigkeit der DAK bis zum und im kommerziellen Betrieb, sowie Forschung zu technischen und wirtschaftlichen Fragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Erforderliche Qualifikationen und Kapazitäten zur erfolgreichen Bearbeitung des Projekts, erhebliches Bundesinteresse, Nachweis der Trassenkilometer in Deutschland, Projektbeginn nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids, gesicherte Gesamtfinanzierung, schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten.

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Häufige Fragen zu Pionierzüge zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)

Wer kann Pionierzüge zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) beantragen?

juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Wie hoch ist die Förderung bei Pionierzüge zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Pionierzüge zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von Pionierzüge zur Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)?

Fördergeber ist Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2030
Förderregion
Bundesweit

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