Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 57 Tagen
Die Niederlassungsbeihilfe unterstützt junge Landwirte beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit bis zu 100.000 EURO.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Junge Landwirte und Landwirtinnen unter 40 Jahren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt niederlassen.
Erforderliche Unterlagen
- Geschäftsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte
Wer kann Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte beantragen?
Junge Landwirte und Landwirtinnen unter 40 Jahren
Wie hoch ist die Förderung bei Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte?
Förderbetrag: bis 100.000 €.
Wer ist Fördergeber von Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt