EntwurfZuschuss

Neue Förderung von E-Autos – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Plug-in-Hybriden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden nur gefördert, wenn sie bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Die Details der Berechnungsgrundlage für den Zuschuss sowie weitere rechtliche Voraussetzungen werden zeitnah in der Förderrichtlinie veröffentlicht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_e_auto". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags,Fahrzeugschein,die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Neue Förderung von E-Autos zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Neue Förderung von E-Autos

Wer kann Neue Förderung von E-Autos beantragen?

Privatpersonen

Bis wann kann man Neue Förderung von E-Autos beantragen?

Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich.

Wer ist Fördergeber von Neue Förderung von E-Autos?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Neue Förderung von E-Autos mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Neue Förderung von E-Autos zur Gruppe „bmukn_e_auto". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit