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Naturschutzberatung für Landnutzer (C.1) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Kostenlose Informationsangebote zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Betriebe.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landnutzer, landwirtschaftliche Betriebe.
Was wird gefördert?
Mit einem kooperativen und kostenlosen Informationsangebot für mehr Naturschutz in der Landwirtschaft unterstützt der Freistaat Sachsen Landnutzer bzw. landwirtschaftliche Betriebe bei der ökologischen Aufwertung ihres Betriebs. Hierbei beraten Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberater – Experten aus Landschaftspflegeverbänden und Planungsbüros – wie (mehr) Naturschutz in landwirtschaftliche Betriebe integriert werden kann. Das Angebot steht allen Landnutzerinnen und Landnutzern offen – vom familiären Nebenerwerbshof bis zur großen Agrargenossenschaft.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Interessenbekundungsverfahren bis zum 31.07.2026 geöffnet.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Naturschutzberatung für Landnutzer (C.1)
Wer kann Naturschutzberatung für Landnutzer (C.1) beantragen?
Landnutzer, landwirtschaftliche Betriebe
Bis wann kann man Naturschutzberatung für Landnutzer (C.1) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Interessenbekundungsverfahren bis zum 31.07.2026 geöffnet.
Wer ist Fördergeber von Naturschutzberatung für Landnutzer (C.1)?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: smul_sachsen.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Sonstiges
- Antragsfrist
- 31. Juli 2026
- Förderregion
- Sachsen