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Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft, zur Erhöhung des Abflussvermögens der Gewässer und zur Verbesserung des Steuerungspotenzials beim Wassermanagement. Die Mittel stammen teilweise aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe des Zuschusses bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 8 Millionen Euro beträgt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 8.000.000 €.

Frist und Status

Anträge für ELER-Förderungen können stichtagsgebunden eingereicht werden, GAK-Förderungen sind jederzeit möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gewässerunterhaltungsverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Landes.

Für ELER-finanzierte Vorhaben sind auch gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts antragsberechtigt.

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Häufige Fragen zu Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)

Wer kann Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH) beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)?

Förderbetrag: 2.500 € – 8.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH) beantragen?

Anträge für ELER-Förderungen können stichtagsgebunden eingereicht werden, GAK-Förderungen sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 8.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg