Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Wenn Sie dazu beitragen, die natürliche Gewässerentwicklung und die Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes in Brandenburg zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 8.000.000 €.
Frist und Status
Anträge für ELER-Förderungen können stichtagsgebunden eingereicht werden, GAK-Förderungen sind jederzeit möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gewässerunterhaltungsverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Landes.
Für ELER -finanzierte oder damit in Verbindung stehende Vorhaben sind auch gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts antragsberechtigt, zum Beispiel Naturschutzverbände und Vereine.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EU -Hochwasserrisikomanagementrichtlinie vereinbar sein, in der vom Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014–2020 (EPLR) definierten Fördergebietskulisse im Land Brandenburg liegen.
Für alle Vorhaben gilt die Fördergebietskulisse „Ländlicher Raum“.
Für manche Maßnahmen gilt die Kulisse „Gebiete mit spezifischen Natur- und Gewässerschutzzielen im ländlichen Raum Brandenburgs“.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)
Wer kann Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH) beantragen?
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)?
Förderbetrag: 2.500 € – 8.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH) beantragen?
Anträge für ELER-Förderungen können stichtagsgebunden eingereicht werden, GAK-Förderungen sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)?
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 8.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg