Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Wenn Sie dazu beitragen, die natürliche Gewässerentwicklung und die Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes in Brandenburg zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 8.000.000 €.
Anträge für ELER-Förderungen können stichtagsgebunden eingereicht werden, GAK-Förderungen sind jederzeit möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gewässerunterhaltungsverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Landes.
Für ELER -finanzierte oder damit in Verbindung stehende Vorhaben sind auch gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts antragsberechtigt, zum Beispiel Naturschutzverbände und Vereine.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EU -Hochwasserrisikomanagementrichtlinie vereinbar sein, in der vom Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014–2020 (EPLR) definierten Fördergebietskulisse im Land Brandenburg liegen.
Für alle Vorhaben gilt die Fördergebietskulisse „Ländlicher Raum“.
Für manche Maßnahmen gilt die Kulisse „Gebiete mit spezifischen Natur- und Gewässerschutzzielen im ländlichen Raum Brandenburgs“.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: 2.500 € – 8.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge für ELER-Förderungen können stichtagsgebunden eingereicht werden, GAK-Förderungen sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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