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Antrag möglichZuschuss

Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen

Wenn Sie dazu beitragen, die natürliche Gewässerentwicklung und die Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes in Brandenburg zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur naturnahen Entwicklung von Gewässern und einer stärkeren Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes beitragen. Die Mittel der Förderung stammen teilweise aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, Maßnahmen für einen besseren Wasserrückhalt in der Landschaft, Maßnahmen für ein größeres Abflussvermögen der Gewässer und zur Verbesserung des Steuerungspotenzials beim Wassermanagement sowie konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit den genannten Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei den mit ELER -/Landesmitteln geförderten Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal EUR 8 Millionen je Vorhaben und bei mit GAK-/Landesmitteln geförderten Vorhaben bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500. Bevor Sie den Förderantrag stellen, müssen Sie den Projektvorschlag durch die Regionale Arbeitsgruppe (RAG) prüfen und votieren lassen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). ELER -Förderanträge können Sie stichtagsgebunden einreichen, die Antragstellung für eine GAK-Förderung ist jederzeit möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 8.000.000 €.

Frist und Status

Anträge für ELER-Förderungen können stichtagsgebunden eingereicht werden, GAK-Förderungen sind jederzeit möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gewässerunterhaltungsverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Landes.

Für ELER -finanzierte oder damit in Verbindung stehende Vorhaben sind auch gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts antragsberechtigt, zum Beispiel Naturschutzverbände und Vereine.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EU -Hochwasserrisikomanagementrichtlinie vereinbar sein, in der vom Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014–2020 (EPLR) definierten Fördergebietskulisse im Land Brandenburg liegen.

Für alle Vorhaben gilt die Fördergebietskulisse „Ländlicher Raum“.

Für manche Maßnahmen gilt die Kulisse „Gebiete mit spezifischen Natur- und Gewässerschutzzielen im ländlichen Raum Brandenburgs“.

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Häufige Fragen zu Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)

Wer kann Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH) beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)?

Förderbetrag: 2.500 € – 8.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH) beantragen?

Anträge für ELER-Förderungen können stichtagsgebunden eingereicht werden, GAK-Förderungen sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
  • → Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen - StaF-Verbund (2023)
  • → GRW-G Große Richtlinie

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 8.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg

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