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Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Ökosysteme in Deutschland durch Zuschüsse für Kommunen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert Maßnahmen, die den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern, ihre Klimaschutzleistung stärken und einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gefördert werden vor allem investive Maßnahmen und solche, die Synergien zwischen dem Klimaschutz, dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt sowie der Steigerung der Attraktivität von ländlichen Gebieten nutzen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der normalerweise 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben beträgt, mit einer erhöhten Förderquote von bis zu 90 Prozent für finanzschwache Kommunen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung derzeit nicht möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_naturlicher_klimaschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen muss im ländlichen Raum liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,förmlicher Förderantrag

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Häufige Fragen zu Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten

Wer kann Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten zur Gruppe „bmukn_naturlicher_klimaschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit