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Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wälder in der Ukraine und zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Wiederherstellung der Wälder in der Ukraine dienen und die Nutzung der ukrainischen Wälder auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umstellen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen der forstlichen Forschungszusammenarbeit mit der Ukraine und zur Weitergabe und zum Austausch von Fachwissen im Forstbereich. Förderfähig sind Projekte mit thematischen Zielen wie der Wiederherstellung der ukrainischen Waldökosysteme, Unterstützung des Wiederaufbaus von Wäldern, integriertes Waldbrandmanagement und Verbesserung der Produktivität von Waldressourcen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe von der Art und dem Umfang der Maßnahme abhängt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Anträge können zum 1.1. und 1.8. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_nachhaltige_waelder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute sowie Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL.

Zudem sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Vereine, Stiftungen sowie Verbände der Forstwirtschaft antragsberechtigt.

Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte in Deutschland und müssen ein erhebliches Bundesinteresse nachweisen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder

Wer kann Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder beantragen?

Anträge können zum 1.1. und 1.8. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder zur Gruppe „bmel_nachhaltige_waelder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit