Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wälder in der Ukraine und zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Frist und Status
Anträge können zum 1.1. und 1.8. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_nachhaltige_waelder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute sowie Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL.
Zudem sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Vereine, Stiftungen sowie Verbände der Forstwirtschaft antragsberechtigt.
Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte in Deutschland und müssen ein erhebliches Bundesinteresse nachweisen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder
Wer kann Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder?
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder beantragen?
Anträge können zum 1.1. und 1.8. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder zur Gruppe „bmel_nachhaltige_waelder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit