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MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm unterstützt die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Migrationserfahrung durch Zuschüsse für spezifische Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Frauen mit Migrationserfahrung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung und einem erhöhten Unterstützungsbedarf zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in Deutschland. Ihre Maßnahmen richten sich an Frauen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, insbesondere an Frauen, die seit 2015 nach Deutschland zugewandert sind, nicht beziehungsweise nicht ausreichend von der Regelförderung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter erreicht werden, beispielsweise auf Grund von kultur- und genderspezifischen Hürden, keine oder nur geringe Praxis in der deutschen Sprache haben, Bedarf an Basiskompetenzen haben und/oder intensive Betreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Qualifizierung beziehungsweise beruflicher Tätigkeit und Familie benötigen. Gefördert werden folgende Projekte: Teilnehmerinnenbezogene Projekte, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen, sowie eine übergeordnete Vernetzungsstelle, die alle Projektträger vernetzt und Informationen über das Programm bereitstellt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 28. Mai 2025. Anträge für die zweite Förderphase können bis zum 28.05.2025 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_my_turn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die die Fördergrundsätze beachten und ihre Eignung nachweisen können.

Erforderliche Unterlagen

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Wer kann MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch beantragen?

Frauen mit Migrationserfahrung

Wie hoch ist die Förderung bei MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch?

Förderbetrag: 200.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 28. Mai 2025. Anträge für die zweite Förderphase können bis zum 28.05.2025 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch zur Gruppe „bmas_my_turn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
200.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
28. Mai 2025
Förderregion
bundesweit