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Musikschulförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die Musikschulförderung unterstützt die Entwicklung und den Erhalt von Musikschulen in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Musikschulen in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Die Musikschulförderung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zielt darauf ab, die musikalische Bildung und die Infrastruktur der Musikschulen im Land zu fördern. Dies geschieht durch finanzielle Unterstützung für Projekte, die der Erhaltung und Weiterentwicklung der Musikschulen dienen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_musik". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Musikschulförderung

Wer kann Musikschulförderung beantragen?

Musikschulen in Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von Musikschulförderung?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Musikschulförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Musikschulförderung zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_musik". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt