Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Zuschüsse für anwendungsorientierte FuE-Projekte im Mobilitätskontext.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Stiftungen, Vereine.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Anträge können auf Basis von veröffentlichten Förderaufrufen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Erhebliches Bundesinteresse, hoher Innovationsgrad, Kontakt zu datenhaltenden Stellen, Bereitschaft zur Zusammenarbeit, gesicherte Gesamtfinanzierung.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Stiftungen, Vereine
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge können auf Basis von veröffentlichten Förderaufrufen eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: nrwbank.
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