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Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: ISB Rheinland-Pfalz

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit einem Darlehen der ISB.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums.

Was wird gefördert?

In diesem Programm wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums können ein Darlehen beantragen, das in der Regel im Nachrang abgesichert wird. Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt maximal 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden. Zudem können Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % überschreitet, einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des ISB-Darlehens beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ISB Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Einkommen darf die Einkommensgrenze des § 13 Abs.

2 LWoFG um nicht mehr als 10 % oder um nicht mehr als 60 % überschreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Kostenvoranschlag,Förderbestätigung

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Häufige Fragen zu Modernisierung selbst genutzten Wohnraums

Wer kann Modernisierung selbst genutzten Wohnraums beantragen?

Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums

Wie hoch ist die Förderung bei Modernisierung selbst genutzten Wohnraums?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 25 %.

Wer ist Fördergeber von Modernisierung selbst genutzten Wohnraums?

Fördergeber ist ISB Rheinland-Pfalz. Quelle: isb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit