Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: ISB Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit einem Darlehen der ISB.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Einkommen darf die Einkommensgrenze des § 13 Abs.
2 LWoFG um nicht mehr als 10 % oder um nicht mehr als 60 % überschreiten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Kostenvoranschlag,Förderbestätigung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
Wer kann Modernisierung selbst genutzten Wohnraums beantragen?
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
Wie hoch ist die Förderung bei Modernisierung selbst genutzten Wohnraums?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 25 %.
Wer ist Fördergeber von Modernisierung selbst genutzten Wohnraums?
Fördergeber ist ISB Rheinland-Pfalz. Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit