Fördergeber: ISB Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit einem Darlehen der ISB.
Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Antragstellung (nur bei Einhaltung Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023) Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums Maßnahmenbeginn erst nach Erhalt der Förderzusage Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunsc
Fördergeber und Antragstelle: ISB Rheinland-Pfalz.
Einkommen darf die Einkommensgrenze des § 13 Abs.
2 LWoFG um nicht mehr als 10 % oder um nicht mehr als 60 % überschreiten.
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Jetzt Projekt prüfenEigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 25 %.
Antragstellung (nur bei Einhaltung Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023) Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums Maßnahmenbeginn erst nach Erhalt der Förderzusage Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunsc
Fördergeber ist ISB Rheinland-Pfalz. Quelle: isb.
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