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Mitgliedschaft im Landessportbund Brandenburg e.V. – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landessportbund Brandenburg e.V.

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Mitglieder können Fördermittel für Vereinsförderung, Wettkämpfe, Aus- und Fortbildung sowie Projekte beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine.

Was wird gefördert?

Als Mitgliedsverein im Landessportbund Brandenburg e.V. profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen, darunter Unfall- und Haftpflichtversicherung für Vereinsmitglieder, die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln für diverse Projekte und Veranstaltungen sowie Unterstützung durch den LSB bei Herausforderungen im Vereinsmanagement. Zudem können Mitglieder an vergünstigten Aus- und Fortbildungen teilnehmen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Brandenburg e.V..

Voraussetzungen

Eingetragener Verein (e.V.), gemeinnützig, juristischer Sitz im Land Brandenburg, Mitgliedschaft im zuständigen Kreis- und Stadtsportbund.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufnahmeantrag in den LSB Brandenburg,Formular für SEPA-Mandat

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Häufige Fragen zu Mitgliedschaft im Landessportbund Brandenburg e.V.

Wer kann Mitgliedschaft im Landessportbund Brandenburg e.V. beantragen?

Sportvereine

Wer ist Fördergeber von Mitgliedschaft im Landessportbund Brandenburg e.V.?

Fördergeber ist Landessportbund Brandenburg e.V.. Quelle: lsb_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg