Meistergründungsprämie Brandenburg – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Handwerksmeisterinnen und -meister bei ihrer Existenzgründung mit einem Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 12.000 € – 7.000 €.
Frist und Status
Antrag vor der Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation, die eine selbstständige Tätigkeit in Brandenburg aufnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über betriebliche Investitionen,Nachweis über Betriebsausgaben
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meistergründungsprämie Brandenburg
Wer kann Meistergründungsprämie Brandenburg beantragen?
Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation
Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie Brandenburg?
Förderbetrag: 12.000 € – 7.000 €.
Bis wann kann man Meistergründungsprämie Brandenburg beantragen?
Antrag vor der Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung stellen
Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie Brandenburg?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 12.000 € – 7.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg