Meistergründungsprämie – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Die Meistergründungsprämie fördert die Gründung einer nachhaltigen und selbstständigen Vollexistenz durch Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 10.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Bürger der Europäischen Union oder Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Existenz nicht ausschließt; nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung selbstständig machen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Gründung oder Übernahme,Nachweis über die Verwendung des Zuschusses für erforderliche Investitionen,Bestätigung der Handwerkskammer über fachliche und persönliche Eignung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meistergründungsprämie
Wer kann Meistergründungsprämie beantragen?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister
Wie hoch ist die Förderung bei Meistergründungsprämie?
Förderbetrag: 15.000 € – 10.000 €.
Wer ist Fördergeber von Meistergründungsprämie?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt