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Lottomittel Förderung – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium der Finanzen und für Europa

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Ministerium fördert Projekte und Initiativen aus Lottomitteln in verschiedenen Bereichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Schulen, kulturelle Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Finanzministerium erfüllt vielfältige Aufgaben bei der Gestaltung der Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik und ist zuständig für die Vergabe von Lottomitteln zur Förderung von Projekten in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Gesundheit, Bildung und Sport.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 26.050 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen und für Europa.

Voraussetzungen

Projekte müssen einen Bezug zu den geförderten Bereichen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Zielgruppe

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Lottomittel Förderung

Wer kann Lottomittel Förderung beantragen?

Vereine, Schulen, kulturelle Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittel Förderung?

Förderbetrag: 20.000 € – 26.050 €.

Bis wann kann man Lottomittel Förderung beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Lottomittel Förderung?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen und für Europa. Quelle: lotto_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 26.050 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg