Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 19 Tagen
Wenn Sie sich als ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wegen externer Krisen in einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Schieflage befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Das Programm steht Ihnen auch zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 10.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_liquiditaetssicherung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU.
Dazu gehören Betriebe der Landwirtschaft,des Gartenbaus,des Obstbaus sowiedes Weinbaus.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Betrieb muss in Baden-Württemberg liegen.Je nach Vorhaben müssen Sie bei der Antragstellung darlegen, dass Ihr Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Kriegs in der Ukraine beziehungsweise durch die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen der Fischerei oder Aquakultur,Unternehmen in Schwierigkeiten,Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängt hat, undVorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
Förderbetrag: 5.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung zur Gruppe „lr_liquiditaetssicherung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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