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Antrag möglichDarlehen

Förderprogramm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 19 Tagen

Wenn Sie sich als ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wegen externer Krisen in einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Schieflage befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Das Programm steht Ihnen auch zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Was wird gefördert?

Die L-Bank unterstützt Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, wenn Ihre betriebliche Existenz durch äußere Faktoren wie Extremwetterlagen,Naturkatastrophen,Pflanzenkrankheiten oderTierseuchen bedroht ist. Zeitlich befristet können Sie auch unterstützt werden, wenn Sie einen Liquiditätsbedarf aufgrund gestiegener Preise für Futter- und Düngemittel sowie Energie infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine haben. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sind für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar, kann Ihre Hausbank eine Agrar-Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_liquiditaetssicherung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU.

Dazu gehören Betriebe der Landwirtschaft,des Gartenbaus,des Obstbaus sowiedes Weinbaus.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Betrieb muss in Baden-Württemberg liegen.Je nach Vorhaben müssen Sie bei der Antragstellung darlegen, dass Ihr Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Kriegs in der Ukraine beziehungsweise durch die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen der Fischerei oder Aquakultur,Unternehmen in Schwierigkeiten,Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängt hat, undVorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

Wer kann Förderprogramm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung beantragen?

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung?

Förderbetrag: 5.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung?

Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderprogramm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung zur Gruppe „lr_liquiditaetssicherung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg

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