Lebensmittelwertschätzung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Programm zielt darauf ab, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und den sorgsamen Umgang mit Lebensmitteln zu fördern. Es unterstützt Maßnahmen zur Einsparung von Ressourcen und zur Verringerung von Umweltbelastungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Organisationen und Einrichtungen, die Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung umsetzen möchten..
Was wird gefördert?
Frist und Status
laufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_lebensmittelwer". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lebensmittelwertschätzung
Wer kann Lebensmittelwertschätzung beantragen?
Organisationen und Einrichtungen, die Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung umsetzen möchten.
Bis wann kann man Lebensmittelwertschätzung beantragen?
laufend
Wer ist Fördergeber von Lebensmittelwertschätzung?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Ist Lebensmittelwertschätzung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Lebensmittelwertschätzung zur Gruppe „sachsen_anhalt_lebensmittelwer". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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