Lebensmittelsicherheit – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die amtliche Lebensmittelüberwachung sorgt für die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln durch Kontrollen und Probennahmen. Bei festgestellten Mängeln werden Maßnahmen zur Behebung ergriffen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmer in der Lebensmittelkette und Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ministerium_lebensmittelsicher". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lebensmittelsicherheit
Wer kann Lebensmittelsicherheit beantragen?
Unternehmer in der Lebensmittelkette und Lebensmittelüberwachungsbehörden
Wer ist Fördergeber von Lebensmittelsicherheit?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.
Ist Lebensmittelsicherheit mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Lebensmittelsicherheit zur Gruppe „ministerium_lebensmittelsicher". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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