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Lebensmittelsicherheit – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die amtliche Lebensmittelüberwachung sorgt für die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln durch Kontrollen und Probennahmen. Bei festgestellten Mängeln werden Maßnahmen zur Behebung ergriffen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmer in der Lebensmittelkette und Lebensmittelüberwachungsbehörden.

Was wird gefördert?

Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle diejenigen verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind. Die Behörden der Lebensmittelüberwachung sorgen durch nach bestimmten Gesichtspunkten organisierte Kontrollen und Probennahmen dafür, dass eine solche Erwartung letztlich auch erfüllt wird. Eine lückenlose Überwachung können sie nicht realisieren. Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt. Im Fall amtlicher Probenahmen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte werden nach § 43 des Lebensmittel-​ und Futtermittelgesetzbuches in der Regel sogenannte Gegenproben entnommen und versiegelt zurückgelassen. Dem Rechtsunterworfenen wird damit die Möglichkeit gegeben, unabhängig von der amtlichen Untersuchung eigene Untersuchungsbefunde durch besonders zugelassene private Sachverständige erheben zu lassen, die im Streitfall gerichtsverwertbar sind.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ministerium_lebensmittelsicher". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Lebensmittelsicherheit

Wer kann Lebensmittelsicherheit beantragen?

Unternehmer in der Lebensmittelkette und Lebensmittelüberwachungsbehörden

Wer ist Fördergeber von Lebensmittelsicherheit?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.

Ist Lebensmittelsicherheit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Lebensmittelsicherheit zur Gruppe „ministerium_lebensmittelsicher". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Sachsen-Anhalt