LEADER Saalekreis – Ländliche Entwicklung – Förderung in Saalekreis
Fördergeber: EU/ELER, Lokale Aktionsgruppe Saalekreis
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
EU-Förderprogramm für ländliche Entwicklung im Saalekreis
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Vereine, lokale Unternehmen, Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Projektaufrufe mehrfach jährlich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: EU/ELER, Lokale Aktionsgruppe Saalekreis.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu LEADER Saalekreis – Ländliche Entwicklung
Wer kann LEADER Saalekreis – Ländliche Entwicklung beantragen?
Kommunen, Vereine, lokale Unternehmen, Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei LEADER Saalekreis – Ländliche Entwicklung?
Förderbetrag: 5.000 € – 200.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man LEADER Saalekreis – Ländliche Entwicklung beantragen?
Projektaufrufe mehrfach jährlich
Wer ist Fördergeber von LEADER Saalekreis – Ländliche Entwicklung?
Fördergeber ist EU/ELER, Lokale Aktionsgruppe Saalekreis. Quelle: lk_saalekreis.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Saalekreis