LEADER – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Union
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen
Über LEADER fördert Projekte, die die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten und das Miteinander stärken.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, ländlicher Raum.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 250.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_leader". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Fördervoraussetzungen sind die Einreichung von Projekten, die die Lebensqualität im ländlichen Raum verbessern.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob LEADER zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu LEADER
Wer kann LEADER beantragen?
Vereine, ländlicher Raum
Wie hoch ist die Förderung bei LEADER?
Förderbetrag: 2.000 € – 250.000 €. Förderquote: 65 %.
Bis wann kann man LEADER beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von LEADER?
Fördergeber ist Europäische Union. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist LEADER mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört LEADER zur Gruppe „eu_leader". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 250.000 €
- Förderquote
- 65 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit