Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, regionale Akteure.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Die Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen, regionale Akteure
Förderquote: 75 %.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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