Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines Unternehmen Maßnahmen planen, um Ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren und Ihre IT-Sicherheit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 200.000 €.
Antragstellung vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderte Hard- und Software in Ihrem Unternehmen in Schleswig-Holstein einsetzen.Bei Vorhaben im Modul Beratung müssen Ihre Beratungsdienstleistenden (Unternehmen, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) für eine go-digital-Beratung des Bundes lizenziert sein undeinen schriftlichen Bericht anfertigen, aus dem die Details zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software hervorgehen.
Sie können ein Vorhaben im Modul Umsetzung normalerweise in Anspruch nehmen, wenn Sie zuvor das Modul Beratung erfolgreich beantragt und durchlaufen haben.
Alternativ können Sie es in Anspruch nehmen, wenn Sie innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten haben und diese jetzt über das Modul Umsetzung realisieren wollen.Ihr Vorhaben im Modul Umsetzung muss eine substanziell verbesserte digitale Aufstellung Ihres Unternehmens ermöglichen,zum Ziel der Landesregierung beitragen, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen,Treibhausgase durch die beantragten Digitalisierungsprozesse nachweislich einsparen und/oder umweltfreundliche Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz unterstützen.
Sie müssen die Maßnahmen im Modul Beratung innerhalb von 8 Monaten und im Modul Umsetzung innerhalb von 18 Monaten beenden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten,Unternehmen der Fischerei/Aquakultur sowie der Primärerzeugung und der Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderbetrag: 2.500 € – 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Antragstellung vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein. Quelle: foerderdatenbank.de.
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