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Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Programm unterstützt gewerbliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung, Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes, Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten, Schließung von Stoffkreisläufen, Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit, Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen 20 Prozent und mittlere und große Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 5.000.000 EUR. Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von 10.000.000 EUR übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt. Wenn Sie ein kleines Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 250.000 EUR, mittleres oder großes Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 500.000 EUR in Ihr Vorhaben investieren. Ihr Eigenanteil an der Finanzierung des Vorhabens beträgt mindestens 25 Prozent. Die Förderung erfolgt bei großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe. In diesen Fällen wird die geänderte Höchstgrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Jahren beachtet. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 250.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige: Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen, Campingplätze und Ferienwohnungen, Unternehmen in Schwierigkeiten, gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen, die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen sowie die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.

Ihr Vorhaben muss – bezogen auf die jeweilige Maßnahme – dauerhaft die Energieeffizienz (um mindestens 20 Prozent) oder sonstige Ressourceneffizienz (um mindestens 10 Prozent) erhöhen.

Normalerweise werden nur Vorhaben mit einem geplanten Einsparvolumen ab jährlich 40 Tonnen Kohlendioxid gefördert.

Sie müssen die erwartete Einsparung durch einen zugelassenen Sachverständigen berechnen und bestätigen lassen.

Ihre geförderten Anlagen und Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen.

Die ISB muss vor Investitionsbeginn schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.

Sie bekommen unter anderem keine Förderung für Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und/oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden, Grunderwerb, Ersatzbeschaffungen sowie Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)

Wer kann Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest) beantragen?

gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe

Wie hoch ist die Förderung bei Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)?

Förderbetrag: 250.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
250.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz