Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 141 Tagen
Das Programm unterstützt gewerbliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.
Antragsberechtigt sind: gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 250.000 € – 5.000.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige: Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen, Campingplätze und Ferienwohnungen, Unternehmen in Schwierigkeiten, gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen, die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen sowie die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Ihr Vorhaben muss – bezogen auf die jeweilige Maßnahme – dauerhaft die Energieeffizienz (um mindestens 20 Prozent) oder sonstige Ressourceneffizienz (um mindestens 10 Prozent) erhöhen.
Normalerweise werden nur Vorhaben mit einem geplanten Einsparvolumen ab jährlich 40 Tonnen Kohlendioxid gefördert.
Sie müssen die erwartete Einsparung durch einen zugelassenen Sachverständigen berechnen und bestätigen lassen.
Ihre geförderten Anlagen und Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Die ISB muss vor Investitionsbeginn schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.
Sie bekommen unter anderem keine Förderung für Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und/oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden, Grunderwerb, Ersatzbeschaffungen sowie Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderbetrag: 250.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 20 %.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
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