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Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Landesbürgschaftsprogramm unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen durch die Übernahme von Bürgschaften für Kredite.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Sie als Investor ohne ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten durch die Übernahme von Bürgschaften für Kredite. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75 Prozent des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von EUR 2 Millionen nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25 Prozent des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Standort Ihres Unternehmens oder Ihre Investition liegen in Brandenburg.

Sie müssen kreditwürdig sein.

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Häufige Fragen zu Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand

Wer kann Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer

Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 75 %.

Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Brandenburg