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Landesbürgschaftsprogramm – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite an Unternehmen, Freie Berufe und soziale Einrichtungen ohne ausreichende finanzielle Sicherheiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer, Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen an Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen oder die im besonderen Interesse des Landes liegen. Die Landesbürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (Bar-/Avalkredite). Die Höhe der Bürgschaft wird für den Einzelfall festgelegt, muss aber ein Volumen von EUR 3,5 Millionen übersteigen. Die Bürgschaftsquote kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 3.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Handwerksbetriebe, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründende sowie Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen.

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Häufige Fragen zu Landesbürgschaftsprogramm

Wer kann Landesbürgschaftsprogramm beantragen?

Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer, Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaftsprogramm?

Förderbetrag: ab 3.500.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaftsprogramm?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 3.500.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Rheinland-Pfalz