Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite an Unternehmen, Freie Berufe und soziale Einrichtungen ohne ausreichende finanzielle Sicherheiten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer, Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 3.500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Handwerksbetriebe, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründende sowie Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer, Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen
Förderbetrag: ab 3.500.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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