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Antrag möglichBürgschaft

Landesbürgschaftsprogramm – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite an Unternehmen, Freie Berufe und soziale Einrichtungen ohne ausreichende finanzielle Sicherheiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer, Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen an Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen oder die im besonderen Interesse des Landes liegen. Die Landesbürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (Bar-/Avalkredite). Die Höhe der Bürgschaft wird für den Einzelfall festgelegt, muss aber ein Volumen von EUR 3,5 Millionen übersteigen. Die Bürgschaftsquote kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 3.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Handwerksbetriebe, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründende sowie Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen.

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Häufige Fragen zu Landesbürgschaftsprogramm

Wer kann Landesbürgschaftsprogramm beantragen?

Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer, Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaftsprogramm?

Förderbetrag: ab 3.500.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaftsprogramm?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen
  • → Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
  • → Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 3.500.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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