Landesbürgschaftsprogramm – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite an Unternehmen, Freie Berufe und soziale Einrichtungen ohne ausreichende finanzielle Sicherheiten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer, Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 3.500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Handwerksbetriebe, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründende sowie Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesbürgschaftsprogramm
Wer kann Landesbürgschaftsprogramm beantragen?
Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer, Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaftsprogramm?
Förderbetrag: ab 3.500.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaftsprogramm?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 3.500.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz