Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Landesbürgschaften helfen Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes zu schließen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelpersonen in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich Tätige, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften..
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000.000 €.
Antragstellung auf eine Landesbürgschaft ein namhafter Forderungsverzicht verhandelt worden ist
Fördergeber und Antragstelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Voraussetzung ist, dass die zu fördernde Betriebsstätte in Hessen liegt und die Antragsteller dort ihren Steuersitz haben.
Vorrangig sind eigene Mittel und andere Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelpersonen in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich Tätige, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften.
Förderbetrag: ab 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Antragstellung auf eine Landesbürgschaft ein namhafter Forderungsverzicht verhandelt worden ist
Fördergeber ist Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Quelle: wibank.
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