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Kulturförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Die Kulturförderung unterstützt Projekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes und zur Förderung der Industriekultur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturelle Einrichtungen, Künstler, Initiativen.

Was wird gefördert?

Die Kulturförderung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zielt darauf ab, Projekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes sowie zur Förderung der Industriekultur zu unterstützen. Dies umfasst verschiedene Initiativen, die Kreativität und kulturelle Vielfalt in Sachsen-Anhalt stärken.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Kulturförderung

Wer kann Kulturförderung beantragen?

Kulturelle Einrichtungen, Künstler, Initiativen

Wer ist Fördergeber von Kulturförderung?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Kulturförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kulturförderung zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_kultur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt