Kooperation Jugendhilfe – Schule – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Sozialarbeit an Schulen bietet präventive und sozialpädagogische Hilfestellungen für Schülerinnen und Schüler.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schülerinnen und Schüler.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kooperation Jugendhilfe – Schule"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kooperation Jugendhilfe – Schule
Wer kann Kooperation Jugendhilfe – Schule beantragen?
Schülerinnen und Schüler
Wer ist Fördergeber von Kooperation Jugendhilfe – Schule?
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.
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