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Kooperation Jugendhilfe – Schule – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Sozialarbeit an Schulen bietet präventive und sozialpädagogische Hilfestellungen für Schülerinnen und Schüler.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schülerinnen und Schüler.

Was wird gefördert?

Sozialarbeit an Schulen richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler und gewährt präventive und sozialpädagogische Hilfestellungen mit dem Ziel, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung in der Schule zu fördern. Sie trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen oder individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen und Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben ihre Einsatzorte an allen Schulformen des Landes Brandenburg, insbesondere an Oberschulen und Schulen im Ganztagsbetrieb. Die Aufgaben der Sozialarbeit an Schulen sind von den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und den Qualitätsstandards der Jugendhilfe abgeleitet und bestimmt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kooperation Jugendhilfe – Schule

Wer kann Kooperation Jugendhilfe – Schule beantragen?

Schülerinnen und Schüler

Wer ist Fördergeber von Kooperation Jugendhilfe – Schule?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg