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Kooperation Jugendhilfe – Schule – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Sozialarbeit an Schulen bietet präventive und sozialpädagogische Hilfestellungen für Schüler und fördert deren individuelle und soziale Entwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schülerinnen und Schüler.
Was wird gefördert?
Sozialarbeit an Schule richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler und gewährt präventive und sozialpädagogische Hilfestellungen mit dem Ziel, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung in der Schule zu fördern. Sie trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen oder individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen und Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind an allen Schulformen des Landes Brandenburg tätig, insbesondere an Oberschulen und Schulen im Ganztagsbetrieb. Die Aufgaben der Sozialarbeit an Schulen sind von den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und den Qualitätsstandards der Jugendhilfe abgeleitet.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kooperation Jugendhilfe – Schule
Wer kann Kooperation Jugendhilfe – Schule beantragen?
Schülerinnen und Schüler
Wer ist Fördergeber von Kooperation Jugendhilfe – Schule?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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