Dieses Programm ist ausgelaufen.
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Kommunen – Zuschuss (464) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Zuschuss für Kommunen zur Sanierung und Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Anträge müssen bis zum 20.07.2026 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Erforderliche Unterlagen
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunen – Zuschuss (464)
Wer kann Kommunen – Zuschuss (464) beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände.
Wie hoch ist die Förderung bei Kommunen – Zuschuss (464)?
Förderbetrag: bis 4.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Kommunen – Zuschuss (464) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 20. Juli 2026. Anträge müssen bis zum 20.07.2026 gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Kommunen – Zuschuss (464)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 4.000.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 20. Juli 2026
- Förderregion
- Bundesweit