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Antrag möglichZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude Kommunen – Zuschuss Energieeffizient sanieren – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen

Zuschuss für Kommunen zur Sanierung und Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt Kommunen bei der Sanierung und dem Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die zu Effizienzgebäuden umgebaut werden. Zuschüsse von bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohngebäude und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit sind möglich. Die Förderung umfasst energetische Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt und der Energiebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.

Der Energiebedarf des Gebäudes für die Wärme- und Kälteversorgung wird zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme erbracht.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag,Nachweis über energetische Maßnahmen,Kaufvertrag bei Immobilienkauf

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude Kommunen – Zuschuss Energieeffizient sanieren

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude Kommunen – Zuschuss Energieeffizient sanieren beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude Kommunen – Zuschuss Energieeffizient sanieren?

Förderbetrag: bis 4.000.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude Kommunen – Zuschuss Energieeffizient sanieren beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude Kommunen – Zuschuss Energieeffizient sanieren?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
  • → Preis „Lebendige Stadt“

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.000.000 €
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Zuschuss
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