Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Zuschuss für Kommunen zur Sanierung und Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände.
Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Der Energiebedarf des Gebäudes für die Wärme- und Kälteversorgung wird zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme erbracht.
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Jetzt Projekt prüfenKommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände
Förderbetrag: bis 4.000.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
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