Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Zuschüsse zur Aufstockung der Bundesförderung für den Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Landkreise, Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE).
Die Förderung verbessert die aktuelle Breitbandversorgung in Ihrer gesamten Gebietskörperschaft in wesentlichem Maße.
Technische Vorgaben müssen erfüllt werden.
Leistungen sind transparent auszuschreiben.
Fördermittel sind vollständig an privatwirtschaftliche Auftragnehmer weiterzugeben.
Zweckbindungsfrist beträgt mind.
7 Jahre.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommunen, Landkreise, Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft
Förderbetrag: bis 100.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE). Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →