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Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Förderung der Herstellung herausragender Kurzfilme mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die jurybasierte kulturelle Kurzfilmförderung kann die Herstellung herausragender Kurzfilme mit einer maximalen Spieldauer von 30 Minuten mit Zuschüssen bis zu 40.000 EUR unterstützen. Antragsberechtigt sind Herstellende von Kurzfilmen. Für die Förderung ist eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung erforderlich, wobei die Originalsprache des Films Deutsch sein muss oder die Hauptbeteiligten, wie die Regie und die Produzenten, einen engen Bezug zu Deutschland haben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 25. August 2026. Antragsstellung für die Produktionsförderung Kurzfilm bis zum 25.08.2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_kurzfilmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Herstellende von Kurzfilmen mit erheblicher deutscher kultureller Prägung.

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Häufige Fragen zu Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme

Wer kann Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme?

Förderbetrag: bis 40.000 €.

Bis wann kann man Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 25. August 2026. Antragsstellung für die Produktionsförderung Kurzfilm bis zum 25.08.2026.

Wer ist Fördergeber von Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme?

Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme zur Gruppe „bkm_kurzfilmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 40.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
25. August 2026
Förderregion
bundesweit