Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: ISB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung des Baus von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit zinslosen Darlehen und Tilgungszuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime errichten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 0 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB.
Voraussetzungen
Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen, 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen, Stellungnahmen der zuständigen Gemeinde und des Fachministeriums erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Stellungnahme der zuständigen Gemeinde,fachliche Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums,Energieeffizienz-Expertenbericht
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime
Wer kann Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime beantragen?
Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime errichten
Wie hoch ist die Förderung bei Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime?
Förderquote: 0 %.
Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime?
Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 0 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit