Fördergeber: ISB
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung des Baus von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit zinslosen Darlehen und Tilgungszuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime errichten.
Die Förderquote beträgt 0 %.
Fördergeber und Antragstelle: ISB.
Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen, 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen, Stellungnahmen der zuständigen Gemeinde und des Fachministeriums erforderlich.
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Jetzt Projekt prüfenInvestierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime errichten
Förderquote: 0 %.
Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.
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