VeröffentlichtDarlehen

Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: ISB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung des Baus von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit zinslosen Darlehen und Tilgungszuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime errichten.

Was wird gefördert?

Auf der Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) und der Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB den Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Investierende, die solche Wohnheime mit preiswerten Mieten errichten, können ein nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertes Darlehen der ISB erhalten. Der anfängliche Zinssatz beträgt 0 % jährlich, mit einer Mindesttilgung von 1 % p.a. Die geförderten Wohnheimplätze müssen während der Belegungs- und Mietbindung preisgünstig an Studierende oder Auszubildende vermietet werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 0 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ISB.

Voraussetzungen

Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen, 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen, Stellungnahmen der zuständigen Gemeinde und des Fachministeriums erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Stellungnahme der zuständigen Gemeinde,fachliche Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums,Energieeffizienz-Expertenbericht

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Häufige Fragen zu Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime

Wer kann Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime beantragen?

Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime errichten

Wie hoch ist die Förderung bei Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime?

Förderquote: 0 %.

Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime?

Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.

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Auf einen Blick

Förderquote
0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit