Fördergeber: ISB
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung der Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende mit zinsgünstigen Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen.
Die Förderquote beträgt 0.5 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Antragstellung und auch für die baulichen Maßnahmen sind (Architektinnen-/Architekten- und Ingenieurinnen-/Ingenieurhonorare, Kosten für notwendige Bauanträge, Honorare für Sachverständige für die Energieberatung usw
Fördergeber und Antragstelle: ISB.
Nach Abschluss der Modernisierung müssen die festgelegten Anfangsmieten eingehalten werden.
Studierende müssen Immatrikulationsbescheinigungen und Auszubildende geeignete Nachweise vorlegen.
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Jetzt Projekt prüfenEigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 0.5 %.
Antragstellung und auch für die baulichen Maßnahmen sind (Architektinnen-/Architekten- und Ingenieurinnen-/Ingenieurhonorare, Kosten für notwendige Bauanträge, Honorare für Sachverständige für die Energieberatung usw
Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.
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