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Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: ISB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung der Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende mit zinsgünstigen Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen.

Was wird gefördert?

Auf der Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) unterstützt die ISB die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung, wobei bestimmte Effizienzstandards eingehalten werden müssen. Eigentümer müssen die festgelegten Anfangsmieten nach Abschluss der Modernisierung einhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 0.5 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ISB.

Voraussetzungen

Nach Abschluss der Modernisierung müssen die festgelegten Anfangsmieten eingehalten werden.

Studierende müssen Immatrikulationsbescheinigungen und Auszubildende geeignete Nachweise vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Kostenvoranschlag,Immatrikulationsbescheinigung,Nachweis über das Ausbildungsverhältnis

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Häufige Fragen zu Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen

Wer kann Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen beantragen?

Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen

Wie hoch ist die Förderung bei Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen?

Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 0.5 %.

Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen?

Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 100.000 €
Förderquote
0.5 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit