Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: ISB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung der Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende mit zinsgünstigen Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 0.5 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB.
Voraussetzungen
Nach Abschluss der Modernisierung müssen die festgelegten Anfangsmieten eingehalten werden.
Studierende müssen Immatrikulationsbescheinigungen und Auszubildende geeignete Nachweise vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Kostenvoranschlag,Immatrikulationsbescheinigung,Nachweis über das Ausbildungsverhältnis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen
Wer kann Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen beantragen?
Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen
Wie hoch ist die Förderung bei Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen?
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 0.5 %.
Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen?
Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 0.5 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit