Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: ISB
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderung der Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende mit zinsgünstigen Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 0.5 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Antragstellung und auch für die baulichen Maßnahmen sind (Architektinnen-/Architekten- und Ingenieurinnen-/Ingenieurhonorare, Kosten für notwendige Bauanträge, Honorare für Sachverständige für die Energieberatung usw
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB.
Voraussetzungen
Nach Abschluss der Modernisierung müssen die festgelegten Anfangsmieten eingehalten werden.
Studierende müssen Immatrikulationsbescheinigungen und Auszubildende geeignete Nachweise vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Kostenvoranschlag,Immatrikulationsbescheinigung,Nachweis über das Ausbildungsverhältnis
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen
Wer kann Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen beantragen?
Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen
Wie hoch ist die Förderung bei Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen?
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 0.5 %.
Bis wann kann man Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen beantragen?
Antragstellung und auch für die baulichen Maßnahmen sind (Architektinnen-/Architekten- und Ingenieurinnen-/Ingenieurhonorare, Kosten für notwendige Bauanträge, Honorare für Sachverständige für die Energieberatung usw
Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen – Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen?
Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 0.5 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz