Jugend für Entwicklungszusammenarbeit – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Stiftung Nord-Süd-Brücken
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Programm unterstützt junge Menschen aus Brandenburg bei Arbeits- und Lernaufenthalten in Entwicklungsländern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendliche ab 14 Jahren..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 600 € – 1.300 €.
Frist und Status
Antragstellung mindestens 3 Monate vor Reisebeginn.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen.
Incoming-Projekte müssen Sie als brandenburgische Organisation für Ihre ausländischen Partner beantragen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei dem Land, in dem die Begegnung stattfindet, muss es sich um ein außereuropäisches Entwicklungsland gemäß der Development Assistance Commitee-Liste (DAC) handeln.
Sowohl bei Outgoing- als auch bei Incoming-Projekten müssen Sie ein qualifiziertes Programm vorlegen.
Sie müssen den Nachweis erbringen, dass der Aufenthalt im Gastland bei einer gemeinwohlorientierten Organisation stattfindet.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Outgoing-Projekten müssen ihren Wohnsitz in Brandenburg haben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Incoming-Projekts müssen in einem Bildungs-, Jugend- oder Sozialprojekt der Partner in Brandenburg mitarbeiten.
Zielgruppe sind hauptsächlich junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Jugendliche ab 14 Jahren teilnehmen.
Sie müssen in einer Gruppe mit Erwachsenenbegleitung reisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Jugend für Entwicklungszusammenarbeit
Wer kann Jugend für Entwicklungszusammenarbeit beantragen?
Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendliche ab 14 Jahren.
Wie hoch ist die Förderung bei Jugend für Entwicklungszusammenarbeit?
Förderbetrag: 600 € – 1.300 €.
Bis wann kann man Jugend für Entwicklungszusammenarbeit beantragen?
Antragstellung mindestens 3 Monate vor Reisebeginn.
Wer ist Fördergeber von Jugend für Entwicklungszusammenarbeit?
Fördergeber ist Stiftung Nord-Süd-Brücken. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 600 € – 1.300 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg