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Jugend für Entwicklungszusammenarbeit – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Stiftung Nord-Süd-Brücken

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Programm unterstützt junge Menschen aus Brandenburg bei Arbeits- und Lernaufenthalten in Entwicklungsländern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendliche ab 14 Jahren..

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Arbeits- und Lernaufenthalte von jungen Menschen aus Brandenburg in einem außereuropäischen Entwicklungsland (Outgoing-Projekte) sowie Rückbegegnungen von jungen Menschen aus diesen Entwicklungsländern in Brandenburg (Incoming-Projekte). Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit einer Dauer zwischen 3 und 12 Wochen mit einer Vor- und Nachbereitungsphase. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses zu den Reisekosten richtet sich nach der Zone, in der der Zielort liegt, und beträgt zwischen EUR 600,00 und EUR 1.300. Für Incoming-Besuche gelten die gleichen Konditionen. Für die Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts gelten folgende Höchstbeträge: Für Einzelvorbereitung EUR 360,00 für 3 Treffen zu je 3 Stunden und für die Vorbereitung von Kleingruppen mit bis zu 15 Personen EUR 1.280 für 2 Wochenendseminare. Für Einzelnachbereitung EUR 120,00 für 1 Treffen zu je 3 Stunden und für die Nachbereitung von Kleingruppen mit bis zu 15 Personen EUR 640,00 für 1 Wochenendseminar.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 600 € – 1.300 €.

Frist und Status

Antragstellung mindestens 3 Monate vor Reisebeginn.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen.

Incoming-Projekte müssen Sie als brandenburgische Organisation für Ihre ausländischen Partner beantragen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei dem Land, in dem die Begegnung stattfindet, muss es sich um ein außereuropäisches Entwicklungsland gemäß der Development Assistance Commitee-Liste (DAC) handeln.

Sowohl bei Outgoing- als auch bei Incoming-Projekten müssen Sie ein qualifiziertes Programm vorlegen.

Sie müssen den Nachweis erbringen, dass der Aufenthalt im Gastland bei einer gemeinwohlorientierten Organisation stattfindet.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Outgoing-Projekten müssen ihren Wohnsitz in Brandenburg haben.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Incoming-Projekts müssen in einem Bildungs-, Jugend- oder Sozialprojekt der Partner in Brandenburg mitarbeiten.

Zielgruppe sind hauptsächlich junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Jugendliche ab 14 Jahren teilnehmen.

Sie müssen in einer Gruppe mit Erwachsenenbegleitung reisen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Jugend für Entwicklungszusammenarbeit

Wer kann Jugend für Entwicklungszusammenarbeit beantragen?

Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendliche ab 14 Jahren.

Wie hoch ist die Förderung bei Jugend für Entwicklungszusammenarbeit?

Förderbetrag: 600 € – 1.300 €.

Bis wann kann man Jugend für Entwicklungszusammenarbeit beantragen?

Antragstellung mindestens 3 Monate vor Reisebeginn.

Wer ist Fördergeber von Jugend für Entwicklungszusammenarbeit?

Fördergeber ist Stiftung Nord-Süd-Brücken. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
600 € – 1.300 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg