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Jugend für Entwicklungszusammenarbeit – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Stiftung Nord-Süd-Brücken

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Programm unterstützt junge Menschen aus Brandenburg bei Arbeits- und Lernaufenthalten in Entwicklungsländern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendliche ab 14 Jahren..

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Arbeits- und Lernaufenthalte von jungen Menschen aus Brandenburg in einem außereuropäischen Entwicklungsland (Outgoing-Projekte) sowie Rückbegegnungen von jungen Menschen aus diesen Entwicklungsländern in Brandenburg (Incoming-Projekte). Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit einer Dauer zwischen 3 und 12 Wochen mit einer Vor- und Nachbereitungsphase. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses zu den Reisekosten richtet sich nach der Zone, in der der Zielort liegt, und beträgt zwischen EUR 600,00 und EUR 1.300. Für Incoming-Besuche gelten die gleichen Konditionen. Für die Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts gelten folgende Höchstbeträge: Für Einzelvorbereitung EUR 360,00 für 3 Treffen zu je 3 Stunden und für die Vorbereitung von Kleingruppen mit bis zu 15 Personen EUR 1.280 für 2 Wochenendseminare. Für Einzelnachbereitung EUR 120,00 für 1 Treffen zu je 3 Stunden und für die Nachbereitung von Kleingruppen mit bis zu 15 Personen EUR 640,00 für 1 Wochenendseminar.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 600 € – 1.300 €.

Frist und Status

Antragstellung mindestens 3 Monate vor Reisebeginn.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen.

Incoming-Projekte müssen als brandenburgische Organisation für ausländische Partner beantragt werden.

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Häufige Fragen zu Jugend für Entwicklungszusammenarbeit

Wer kann Jugend für Entwicklungszusammenarbeit beantragen?

Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendliche ab 14 Jahren.

Wie hoch ist die Förderung bei Jugend für Entwicklungszusammenarbeit?

Förderbetrag: 600 € – 1.300 €.

Bis wann kann man Jugend für Entwicklungszusammenarbeit beantragen?

Antragstellung mindestens 3 Monate vor Reisebeginn.

Wer ist Fördergeber von Jugend für Entwicklungszusammenarbeit?

Fördergeber ist Stiftung Nord-Süd-Brücken. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
600 € – 1.300 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg