Jugend für Entwicklungszusammenarbeit – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Stiftung Nord-Süd-Brücken
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Programm unterstützt junge Menschen aus Brandenburg bei Arbeits- und Lernaufenthalten in Entwicklungsländern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendliche ab 14 Jahren..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 600 € – 1.300 €.
Frist und Status
Antragstellung mindestens 3 Monate vor Reisebeginn.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen.
Incoming-Projekte müssen als brandenburgische Organisation für ausländische Partner beantragt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Jugend für Entwicklungszusammenarbeit
Wer kann Jugend für Entwicklungszusammenarbeit beantragen?
Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendliche ab 14 Jahren.
Wie hoch ist die Förderung bei Jugend für Entwicklungszusammenarbeit?
Förderbetrag: 600 € – 1.300 €.
Bis wann kann man Jugend für Entwicklungszusammenarbeit beantragen?
Antragstellung mindestens 3 Monate vor Reisebeginn.
Wer ist Fördergeber von Jugend für Entwicklungszusammenarbeit?
Fördergeber ist Stiftung Nord-Süd-Brücken. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 600 € – 1.300 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg