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ISB-Darlehen Wohneigentum Universell – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Privatperson Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder Ihr Wohneigentum modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 100.000 bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt mit dem ISB -Darlehen Wohneigentum Universell Sie als Privatperson bei der Schaffung oder Modernisierung von Wohneigentum. Im Unterschied zur sozialen Wohnraumförderung müssen Sie keine Wohnflächenobergrenzen oder Einkommensgrenzen einhalten. Sie bekommen die Förderung für den Neubau, den Ankauf, Herauszahlungsansprüche oder Modernisierungsmaßnahmen einer Bestandsimmobilie. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 100.000. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Antragsportal an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Partnerinnen und Partner von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpt: Ihr Wohnobjekt liegt in Rheinland-Pfalz.

Sie und Ihre Haushaltsangehörigen müssen die geförderte Wohnimmobilie selbst nutzen.

Sie oder Ihre Partnerin und Ihr Partner haben ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das seit mindestens 6 Monaten besteht.

Sie erbringen einen Eigenkapitalanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.

Im Fall von Herauszahlungsansprüchen: Wenn Sie diejenige Person sind, die die Herauszahlungsansprüche zu leisten hat, müssen Sie das Wohneigentum bereits oder künftig selbst nutzen.

Sie haben einen weiteren Finanzierungspartner in die Finanzierung des Vorhabens eingebunden.

Sie bekommen kein Darlehen für Zweitwohnungen, Ferienwohnungen sowie Modernisierungsmaßnahmen solcher Immobilien, bereits begonnene Vorhaben, Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen sowie Anschlussfinanzierungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu ISB-Darlehen Wohneigentum Universell

Wer kann ISB-Darlehen Wohneigentum Universell beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei ISB-Darlehen Wohneigentum Universell?

Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €.

Bis wann kann man ISB-Darlehen Wohneigentum Universell beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von ISB-Darlehen Wohneigentum Universell?

Fördergeber ist Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 100.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Rheinland-Pfalz