VeröffentlichtBauten und Denkmalschutz, Soziales

Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Aktion Mensch e.V.

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Das Programm fördert den Bau und Kauf von barrierefreien Wohnangeboten für 2 bis 8 Personen sowie Smart Living Systeme. Es sind verschiedene Kostenarten förderfähig.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

    Was die Aktion Mensch fördert:

    Anschaffungen, die länger Bestand haben, wie der Bau, Umbau oder der Kauf von Appartements, Wohnungen oder Häusern.

  • Barrierefreie Wohnangebote für zwei bis acht Personen.
  • Smart Living Systeme, inklusive W-Lan Zugang (digitales Schließsystem, Steuerung von Licht, Temperatur, Sanitäreinrichtungen, Liftsystemen oder Meldesystemen)
  • Förderfähige KostenErwerb | Baumaßnahmen | Ausstattung / Inventar

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch e.V..

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Häufige Fragen zu Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen

Wer kann Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen?

Förderbetrag: bis 300.000 €.

Bis wann kann man Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen?

Fördergeber ist Aktion Mensch e.V.. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bauten und Denkmalschutz, Soziales
Förderregion
Bundesweit