VeröffentlichtBauten und Denkmalschutz, Soziales

Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Aktion Mensch e.V.

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Programm fördert den Bau und Kauf von barrierefreien Wohnangeboten für 2 bis 8 Personen sowie Smart Living Systeme. Es sind verschiedene Kostenarten förderfähig.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

    Was die Aktion Mensch fördert:

    Anschaffungen, die länger Bestand haben, wie der Bau, Umbau oder der Kauf von Appartements, Wohnungen oder Häusern.

  • Barrierefreie Wohnangebote für zwei bis acht Personen.
  • Smart Living Systeme, inklusive W-Lan Zugang (digitales Schließsystem, Steuerung von Licht, Temperatur, Sanitäreinrichtungen, Liftsystemen oder Meldesystemen)
  • Förderfähige KostenErwerb | Baumaßnahmen | Ausstattung / Inventar

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch e.V..

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen

Wer kann Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen?

Förderbetrag: bis 300.000 €.

Bis wann kann man Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen?

Fördergeber ist Aktion Mensch e.V.. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bauten und Denkmalschutz, Soziales
Förderregion
Bundesweit