Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Aktion Mensch e.V.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Programm fördert den Bau und Kauf von barrierefreien Wohnangeboten für 2 bis 8 Personen sowie Smart Living Systeme. Es sind verschiedene Kostenarten förderfähig.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
- Barrierefreie Wohnangebote für zwei bis acht Personen.
- Smart Living Systeme, inklusive W-Lan Zugang (digitales Schließsystem, Steuerung von Licht, Temperatur, Sanitäreinrichtungen, Liftsystemen oder Meldesystemen)
Was die Aktion Mensch fördert:
Anschaffungen, die länger Bestand haben, wie der Bau, Umbau oder der Kauf von Appartements, Wohnungen oder Häusern.
Förderfähige KostenErwerb | Baumaßnahmen | Ausstattung / Inventar
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch e.V..
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen
Wer kann Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen?
Förderbetrag: bis 300.000 €.
Bis wann kann man Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen?
Fördergeber ist Aktion Mensch e.V.. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Bauten und Denkmalschutz, Soziales
- Förderregion
- Bundesweit