VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Investitionen Pflege und Wohnen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderprogramm zur Unterstützung von Investitionen im Bereich Pflege und Wohnen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen und Unternehmen im Bereich Pflege und Wohnen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm 'Investitionen Pflege und Wohnen' der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zielt darauf ab, Investitionen in die Pflege- und Wohninfrastruktur zu unterstützen. Es richtet sich an Einrichtungen und Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Investitionen Pflege und Wohnen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Investitionen Pflege und Wohnen

Wer kann Investitionen Pflege und Wohnen beantragen?

Einrichtungen und Unternehmen im Bereich Pflege und Wohnen

Wer ist Fördergeber von Investitionen Pflege und Wohnen?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Investitionen Pflege und Wohnen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Investitionen Pflege und Wohnen zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Sachsen-Anhalt