Investitionen Pflege und Wohnen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung von Investitionen im Bereich Pflege und Wohnen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen und Unternehmen im Bereich Pflege und Wohnen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionen Pflege und Wohnen
Wer kann Investitionen Pflege und Wohnen beantragen?
Einrichtungen und Unternehmen im Bereich Pflege und Wohnen
Wer ist Fördergeber von Investitionen Pflege und Wohnen?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Investitionen Pflege und Wohnen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Investitionen Pflege und Wohnen zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt